SpyderCom e.K.

    Brandenburger Str. 12
    14542 Werder (Havel)

    Fon: 03327 - 66 80 456
    Fax: 03327 - 73 15 74
    eMail: info@spydercom.de


 Allgemeine Geschäftsbedingungen von SpyderCom

    1. Geltungsbereich
      Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen SpyderCom und seinen Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Geschäftsbeziehungen aktuellen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen einer schriftlichen Anerkennung von SpyderCom.

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    2. Angebot
      Unsere Angebote sind unverbindlich. Aufträge werden erst verbindlich durch Bestätigung per Brief, Fax oder E-Mail durch uns.
      Kleine Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibung sind möglich, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung bezüglich Preis und Qualität widerfährt.

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    3. Preise
      Es gelten die Preise der bei der Bestellung aktuellen Preisliste. Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
      Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise netto zzgl. Verpackung und Versand. Die jeweilige Preisliste verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

      3.1 Zahlungsbedingung
        Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufbetrag innerhalb 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wir sind berechtigt, ab dem 31. Tag ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes (z.Z. 3,42%) zu verlangen. Es zählt der Zahlungseingang auf unser Konto. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

      3.2 Lieferung
        Eine vertragsbestimmte Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. SpyderCom wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.
        Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

      3.3 Software
        Leistungsinhalt und Leistungsumfang der für den Kunden entwickelten Software ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. Projektspezifikation von SpyderCom.
        Das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht, die Übergabe von Quellcode und die Weitergabe und Nutzung von Dritten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
        Das gewährte Nutzungsrecht umfasst die Nutzung und Vervielfältigung ausschließlich für den internen Gebrauch des Kunden.

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    4. Gewährleistung
      Während eines Zeitraums von sechs Monaten nach Gefahrenübergang hat der Kunde einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern am Liefergegenstand (Nachbesserung). Kann ein der Gewährleistungspflicht unterliegender Fehler nicht beseitigt werden oder sind für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung oder Vergütung) verlangen. Der Kunde hat eine sofortige Prüf- und Rügepflicht. Offene Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung und versteckte Mängel sieben Tage nach Entdeckung schriftlich bei SpyderCom oder dem Hersteller gemeldet werden. Von der Gewährleistung nicht erfasst werden Fehler, die aus normalem Verschleiß, Verbrauch, unsachgemäßer Benutzung und vorgenommenen Veränderungen durch den Kunden resultieren. Eine Haftung besteht im Übrigen nur soweit vorsätzliches oder grob fahrlässigen Verhalten zugrunde liegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, sonstige Vermögensschäden oder Folgeschäden. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

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    5. Gefahrenübergang
      Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
      Die Gefahr geht nach Erhalt der Ware auf den Kunden über. Bei Installation durch SpyderCom geht die Gefahr nach Beendigung der Installation auf den Kunden über.
      Bleibt der Kunde mit der Annahme des Liefergegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, ist SpyderCom nach Setzen einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dem Setzen einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
      Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes zum Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

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    6. Rückgaberecht (Annullierungskosten)
      Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann SpyderCom unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlich Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten sowie für die entgangenen Gewinne fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

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    7. Datenschutz
      Gemäß §28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß §33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
      Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.

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    8. Sonstiges
      Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenem Vertrag bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

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    9. Gerichtsstand
      Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Potsdam. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.